Legionellenprüfung

Nach derzeitigem Stand der Trinkwasserverordnung müssen Gebäudeeigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft oder deren Vertreter als Betreiber von Anlagen  zu zentralen Warmwasserversorgung Ihr Trinkwasser auf Legionellen untersuchen lassen.

Die seit 2001 bestehende Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde durch den Gesetzgeber zum 01.11.2011 erheblich verschärft. Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern und Unternehmen, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung abgeben (z. B. Fitnessstudios, Hotels...) besteht seither die Pflicht zur jährlichen Untersuchung ihrer Warmwasseranlagen auf Legionellen.

Laut §13 TrinkwV müssen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und / oder wenn mehr als drei Liter Wasser zwischen Warmwasserbereiter und der am weitesten entfernten Entnahmestelle in der Rohrleitung enthalten sind, geprüft werden. Bei Anlagen in ausschließlich selbst bewohnten Eigenheimen besteht keine Untersuchungspflicht. Zweifamilienhäuser sind von der Neuregelung ebenfalls nicht betroffen.

Unsere Serviceleistungen:

> Jährliche Probeentnahme durch zertifiziertes Personal

> Untersuchung der Proben in einem nach DIN EN ISO 17025 akkreditierten Labor

> Dokumentation der Untersuchung und der Ergebnisse sowie 10-jährige Archivierung

> Weiterleitung der Untersuchungsergebnisse an die Hausverwaltung bzw. Gesundheitsamt