Gerätemiete und -wartung

Wärme-, Kälte- und Wasserzähler unterliegen dem Eichgesetz und sind alle 5 bzw. 6 Jahre auszutauschen. Im Rahmen unserer Tätigkeit als Wärmemessdienstleister bieten wir Ihnen deshalb unterschiedliche Möglichkeiten zur Finanzierung der Messgeräte an:
 
> Wartungs-/Eichservice
Beim Messgerätekauf haben Sie die Möglichkeit einen Wartungs-/Eichservicevertrag abzuschließen. Dieser beinhaltet nicht nur die Einhaltung der Eichung und Wartung von Messgeräten sondern es ist gleichzeitig ein Vorfinanzierungsvertrag. Hierbei werden die jährlichen Gebühren in die Abrechnung integriert und auf den jeweiligen Nutzer umgelegt. Dem Eigentümer entstehen keine zusätzlichen Kosten. Dieser hat jedoch den Vorteil, nach Ablauf der Beglaubigung keine neuen Messgeräte kaufen zu müssen, sondern erhält diese vom Wärmemessdienstunternehmen.
 
> Mietvertrag
Nach den Vorschriften der Heizkosten- und Betriebskostenverordnung haben Sie die Möglichkeit, die Messeinrichtungen auf Mietbasis zu erwerben. Investitionskosten für den Eigentümer entstehen hierbei nicht. Die jährlichen Kosten für die Geräteanmietung sind gemäß den Verordnungen umlagefähig. Somit erhalten Sie dann wieder aktuell beglaubigte Messeinrichtungen.